courses:studierende:l:s-digigesellschaft:arbeitsblatt:ab08-1
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4. In der Bundesrepublik trat Ende 2017 das Netzwerkdurchsuchungsgesetz in Kraft, welches Hasskriminalität im Netz einhegen sollte und Betreibern sozialer Netzwerke eine Frist von 24 Stunden vorschreibt, | 4. In der Bundesrepublik trat Ende 2017 das Netzwerkdurchsuchungsgesetz in Kraft, welches Hasskriminalität im Netz einhegen sollte und Betreibern sozialer Netzwerke eine Frist von 24 Stunden vorschreibt, | ||
- | 4. a) Lesen Sie den Artikel [[https://netzpolitik.org/2017/ | + | 4. a) Lesen Sie den Artikel [[https://taz.de/Hate-Speech-im-Netz/ |
4. b) Diskutieren Sie vor dem Hintergrund des Artikels sowie Ihrer Überlegungen aus 3. c) die jeweiligen Vor- und Nachteile des Einsatzes automatisierter Erkennungsverfahren gegenüber dem manuellen Melden problematischer Beiträge durch Nutzer*innen. | 4. b) Diskutieren Sie vor dem Hintergrund des Artikels sowie Ihrer Überlegungen aus 3. c) die jeweiligen Vor- und Nachteile des Einsatzes automatisierter Erkennungsverfahren gegenüber dem manuellen Melden problematischer Beiträge durch Nutzer*innen. |
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