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courses:studierende:l:s-digigesellschaft:arbeitsblatt:ab08-1

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 4. In der Bundesrepublik trat Ende 2017 das Netzwerkdurchsuchungsgesetz in Kraft, welches Hasskriminalität im Netz einhegen sollte und Betreibern sozialer Netzwerke eine Frist von 24 Stunden vorschreibt, um eindeutig rechtswidrige Inhalte von ihren Plattformen zu entfernen. Um dieser zeitlichen Vorgabe Folge leisten zu können, setzen einige Online-Dienste nunmehr verstärkt auf den Einsatz künstlicher Intelligenz, um hochgeladene Inhalte zu prüfen. 4. In der Bundesrepublik trat Ende 2017 das Netzwerkdurchsuchungsgesetz in Kraft, welches Hasskriminalität im Netz einhegen sollte und Betreibern sozialer Netzwerke eine Frist von 24 Stunden vorschreibt, um eindeutig rechtswidrige Inhalte von ihren Plattformen zu entfernen. Um dieser zeitlichen Vorgabe Folge leisten zu können, setzen einige Online-Dienste nunmehr verstärkt auf den Einsatz künstlicher Intelligenz, um hochgeladene Inhalte zu prüfen.
  
-4. a) Lesen Sie den Artikel [[https://taz.de/Hate-Speech-im-Netz/!5781835//|Wenn Maschinen moderieren]]+4. a) Lesen Sie den Artikel [[https://taz.de/Hate-Speech-im-Netz/!5781835//|Wenn Maschinen moderieren]].
  
 4. b) Diskutieren Sie vor dem Hintergrund des Artikels sowie Ihrer Überlegungen aus 3. c) die jeweiligen Vor- und Nachteile des Einsatzes automatisierter Erkennungsverfahren gegenüber dem manuellen Melden problematischer Beiträge durch Nutzer*innen. 4. b) Diskutieren Sie vor dem Hintergrund des Artikels sowie Ihrer Überlegungen aus 3. c) die jeweiligen Vor- und Nachteile des Einsatzes automatisierter Erkennungsverfahren gegenüber dem manuellen Melden problematischer Beiträge durch Nutzer*innen.
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