Ausgehend von Habermas (1968) und Johnston (1986) lassen sich unterschiedliche Erkenntnisinteressen verfolgen:
Das technische Erkenntnisinteresse zielt auf die Verwertbarkeit des generierten Wissens ab. Es wird verwendet, um natürliche und soziale Phänomene objektiv darzustellen und nomologisches, d.h. gesetzmäßiges Wissen, herzustellen. Technisches Erkenntnisinteresse strebt nach Macht über die Gegenstände, wobei Steuerung und Kontrolle gewollt sind. Generiertes Wissen und damit auch Erkenntnis wird nach seiner technischen Verwertbarkeit beurteilt.
Das praktische Erkenntnisinteresse zielt auf Handlungsorientierung und Verständigung ab. Es wird verwendet, um eine verbesserte Entscheidungs- und Handlungsbasis zu erlangen. Das praktische Erkenntnisinteresse dient insbesondere einer Verständigung in den unterschiedlichen Bereichen der gesellschaftlichen Lebenspraxis und zielt auf eine Handlungsorientierung ab. Generiertes Wissen und damit auch Erkenntnis wird nach seiner praktischen Verwertbarkeit für die Gesellschaft beurteilt.
Das emanzipatorische Erkenntnisinteresse zielt auf die Aufklärung von gesellschaftlichen Prozessen und Verhältnissen sowie auf die Stärkung von Betroffenen ab. Die Herrschaft über Menschen sowie technische und gesellschaftliche Manipulation werden abgelehnt. Generiertes Wissen und damit Erkenntnis wird nach seinem Potential für eine Erhöhung der Autonomie und Verantwortung des Individuums beurteilt. In seiner kritischen Form kann es in politischen und sozialen Auseinandersetzungen verwendet werden.
Habermas, J. (1965), „Erkenntnis und Interesse„. Frankfurter Antrittsvorlesung vom 28.6.1965. In: Merkur, 19, S. 1139-1153.
Johnstons, R. (1986): On Human Geography. Oxford.