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courses:studierende:l:s-fachdidaktik-parti-digi:lerneinheit:le05

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-  * der Begriff “Kinder und Jugendliche” +  * Der Begriff “Kinder und Jugendliche” 
   * Partizipation von Kindern und Jugendlichen insbesondere in Stadtplanungsprozessen    * Partizipation von Kindern und Jugendlichen insbesondere in Stadtplanungsprozessen 
  
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   * Jugendliche >14 Jahre aber <18 Jahre ([[https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__1.html|JuSchG]] §1 Art. 1 Abs. 2).    * Jugendliche >14 Jahre aber <18 Jahre ([[https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__1.html|JuSchG]] §1 Art. 1 Abs. 2). 
  
-Wenngleich Kinder und Jugendliche in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse vielerorts z.B. über Jugendparlamente oder sogenannte Jugendforen einbezogen werden findet man im Grundgesetz bislang lediglich Aussagen über Kinder ([[https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01-245122|Art. 6 GG]]), nicht aber für sie. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird Kindern und Jugendlichen in der Kinderrechtskonvention zugesprochen.  Darüber hinaus verpflichtet sich die ratifizierende Staatengemeinschaft dazu, “die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ ([[https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93140/78b9572c1bffdda3345d8d393acbbfe8/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf|VN 1989]]: Art. 12) in allen das Kind berührenden Angelegenheiten zu berücksichtigen. Im aktuellen Kinder- und Jugendbericht spricht sich die Bundesregierung dafür aus Kinder und Jugendliche an der Gestaltung ihres Sozialraums sowie der Lösung realer Konflikte und Probleme zu beteiligen und zu prüfen, inwiefern deren Mitbestimmung langfristig verbessert werden kann ([[https://www.bmfsfj.de/resource/blob/162232/c3daf0d40b0f8aa414a4f399ce292359/16-kinder-und-jugendbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf|BMFSFJ, 2020]]). +Wenngleich Kinder und Jugendliche in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse vielerortsz.B. über Jugendparlamente oder sogenannte Jugendforen einbezogen werdenfindet man im Grundgesetz bislang lediglich Aussagen über Kinder ([[https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01-245122|Art. 6 GG]]), nicht aber für sie. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird Kindern und Jugendlichen in der Kinderrechtskonvention zugesprochen.  Darüber hinaus verpflichtet sich die ratifizierende Staatengemeinschaft dazu, “die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ ([[https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93140/78b9572c1bffdda3345d8d393acbbfe8/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf|VN 1989]]: Art. 12) in allen das Kind berührenden Angelegenheiten zu berücksichtigen. Im aktuellen Kinder- und Jugendbericht spricht sich die Bundesregierung dafür ausKinder und Jugendliche an der Gestaltung ihres Sozialraums sowie der Lösung realer Konflikte und Probleme zu beteiligen und zu prüfen, inwiefern deren Mitbestimmung langfristig verbessert werden kann ([[https://www.bmfsfj.de/resource/blob/162232/c3daf0d40b0f8aa414a4f399ce292359/16-kinder-und-jugendbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf|BMFSFJ, 2020]]). 
  
 Vor dem Hintergrund der Kultur der Digitalität, die nach [[https://www.suhrkamp.de/buecher/kultur_der_digitalitaet-felix_stalder_12679.html|Stalder]] (2017) gekennzeichnet ist von Referentialität, Gemeinschaftlichkeit und Algorithmizität, bieten digitale Geomedien und soziale Netzwerke als “Möglichkeitsräume”([[https://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/175151/soziale-medien-schaffen-moeglichkeitsraeume-fuer-das-buerger-sein|Scholz, 2013]]) demokratischer Teilhabe  Kinder und Jugendliche mittels “mobiler” Partizipationsangebote zahlreiche Möglichkeiten zur Einflussnahme.  Vor dem Hintergrund der Kultur der Digitalität, die nach [[https://www.suhrkamp.de/buecher/kultur_der_digitalitaet-felix_stalder_12679.html|Stalder]] (2017) gekennzeichnet ist von Referentialität, Gemeinschaftlichkeit und Algorithmizität, bieten digitale Geomedien und soziale Netzwerke als “Möglichkeitsräume”([[https://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/175151/soziale-medien-schaffen-moeglichkeitsraeume-fuer-das-buerger-sein|Scholz, 2013]]) demokratischer Teilhabe  Kinder und Jugendliche mittels “mobiler” Partizipationsangebote zahlreiche Möglichkeiten zur Einflussnahme. 
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   * Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2010). Jugend macht Stadt. Junge Impulse für die Stadtentwicklung. Ein Projekt im Forschungsprogramm „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ (ExWoSt) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR), 1-41. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/ministerien/BMVBS/Sonderveroeffentlichungen/2010/DL_JugendStadt.pdf?__blob=publicationFile&v=2.    * Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2010). Jugend macht Stadt. Junge Impulse für die Stadtentwicklung. Ein Projekt im Forschungsprogramm „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ (ExWoSt) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR), 1-41. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/ministerien/BMVBS/Sonderveroeffentlichungen/2010/DL_JugendStadt.pdf?__blob=publicationFile&v=2. 
  
- +++Metadaten dieser Lernressource | 
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 +Name: Kinder, Jugendliche & Partizipation\\ 
 +LearningResourceType: Lerneinheit\\ 
 +Description: Möglichkeiten zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Stadtplanungsprozessen mithilfe des Stadt-Checkers\\ 
 +Keyword(s): Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche; digitale Geomedien; Partizipation; geographische Lehrkräftebildung\\ 
 +Author: Melanie Lauffenburger & Magdalena Liebe\\ 
 +Language: Deutsch\\ 
 +License: CC BY SA 4.0\\ 
 +URL: https://foc.geomedienlabor.de/doku.php?id=courses:studierende:l:s-fachdidaktik-parti-digi:lerneinheit:le05\\ 
 +Creation Date: 2021-03-30\\ 
 +Modification Date: no modification\\ 
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