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LE04: Partizipation an räumlichen Planungsprozessen

In dieser Lerneinheit werden Partizipationsmöglichkeiten an räumlichen Planungsprozessen betrachtet. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der formellen Beteiligung von Bürger*innen, die in §3 Baugesetzbuch geregelt ist. Im Anschluss an eine theoretische Annäherung an die Raumordnung, Instrumente der Raumplanung sowie Stufen der Bauleitplanung setzen Sie sich mit webbasierten Beteiligungsformaten in der kommunale Stadtplanung auseinander. Am Fallbeispiel der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme rund um Frankfurt Nordwest wird das Thema exemplarisch vertieft. Im Fokus dessen steht die Analyse des (analogen und digitalen) Partizipationspotenzials für Bürger*innen.

Lerneinheit, Materialien und Aufgabenstellungen wurden im Rahmen des vom BMBF geförderten Verbundprojektes DiGeo- Generalisierbarkeit und Transferierbarkeit digitaler Fachkonzepte am Beispiel mündiger digitaler Geomediennutzung in der Lehrkräftebildung im März 2021 von Melanie Lauffenburger und Magdalena Liebe entwickelt.

Bei Fragen und/oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter: lauffenburger@geo.uni-frankfurt.de.

🕐 Bearbeitungszeit

👁‍ Inhalte der Lerneinheit:

📂 Materialien

🗺 digitale Geomedien

🏁 Lernergebnisse

Nach Abschluss der Lerneinheit können Sie…

Räumliche Planungsprozesse - ein klassisches Feld zur Teilhabe

Ein klassisches Feld der Teilhabe stellen räumliche Planungsprozesse dar, bei denen die Beteiligung der Bürger*innen eine wichtige Rolle spielt. Der Gesamtraum der Bundesrepublik erfüllt verschiedenste Funktionen und wird zu unterschiedlichen Zwecken, wie z.B. Wohnen, Gewerbe und Industrie, Landwirtschaft, Verkehr und Naturschutz genutzt. Um öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen aber auch ökologischen Ansprüchen an den Raum gerecht zu werden und diese (nach Möglichkeit) zur Zufriedenheit aller Akteur*innen in Einklang zu bringen, ist die Nutzung, Gestaltung und Entwicklung von Raum gesetzlich geregelt. Gestaltet werden sie im Rahmen räumlicher Planungsprozesse. Um bestenfalls den Interessen von Privatleuten, Gewerbetreibenden und Landwirt*innen gleichermaßen gerecht zu werden, wird in räumlichen Planungsprozessen insgesamt eine möglichst vielfältige Flächennutzung angestrebt (BMI, 2021).

Die Rahmenbedingungen für räumliche Planungsprozesse sind u.a. im Baugesetzbuch geregelt. In § 3 ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Neugestaltung und Entwicklung von Raum verankert. Räumliche Planungsprozesse erstrecken sich über verschiedene Ebenen und sind hierarchisch aufgebaut. Während regionale räumliche Planungsprozesse in der Verantwortung der Bundesländer liegen, werden z.B. Hochwasserschutzmaßnahmen überregional und Fischerei und Windenergie jenseits des Küstenmeeres bundesweit geregelt (BMI, 2021). In der Teilhabe an räumlichen Planungsprozessen gilt es zwischen formalen (in Planungsvorhaben fest integrierte Bürger*innenbeteiligungsverfahren) und informellen Verfahren (, die sich inhaltlich auf Planungsverfahren beziehen, in der Terminierung jedoch freier sind) zu differenzieren. Steht nun also die Veränderung einer Flächennutzung zur Diskussion, z.B. aufgrund städtebaulicher Erschließungen, so ist die Öffentlichkeit laut §3 Baugesetzbuch formell “möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben”. Unter “Öffentlichkeit” werden dabei sowohl Bürger*innen als auch Kinder und Jugendliche verstanden. Die Meinung der Bürger*innen kann über Bürgerdialoge oder Workshops aber auch digitale Befragungen und Formate wie Bürger*innebeteiligungsportale eingeholt werden, die aufgrund ihres Raumbezugs als digitale Geomedien gelten.

In Frankfurt am Main wird aufgrund von Wohnraummangel seit geraumer Zeit über die städtebauliche Erschließung eines neuen Stadtteils im Nordwesten der Stadt diskutiert. Im Rahmen der laufenden Prüfung von Voraussetzungen für eine sogenannte “städtebauliche Entwicklungsmaßnahme” haben die Bürger*innen zahlreiche Möglichkeiten, sich einzubringen. So können Sie sich beispielsweise über das Portal „Frankfurt fragt mich“ beteiligen, indem sie ihre Meinung zu Bebauungsvorschlägen verschiedener Planungsbüros kundtun.

📰 Basislektüre

📚 Hungry Minds

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