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courses:studierende:l:s-fachdidaktik-parti-digi:lerneinheit:le06

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LE06: Formale und informelle Bürger*innenbeteiligung

In dieser Lerneinheit setzen Sie sich mit formalen Partizipations-möglichkeiten auseinander und grenzen informelle von diesen ab. Sie erarbeiten deren spezifische Eigenschaften, betrachten kritisch ihre Vor- und Nachteile. Darüber hinaus lernen Sie Möglichkeiten zur formalen und informellen Beteiligung mit digitalen Geomedien kennen. Ausgehend davon nehmen Sie mit Hilfe des Bürger*innebeteiligungsportals “Frankfurt fragt mich” eine Einordnung des Partizipationspotenzials am Projekt „Frankfurt Nordwest – Neuer Stadtteil der Quartiere“ hinsichtlich formeller bzw. informeller Beteiligung vor.

Lerneinheit, Materialien und Aufgabenstellungen wurden im Rahmen des vom BMBF geförderten Verbundprojektes DiGeo- Generalisierbarkeit und Transferierbarkeit digitaler Fachkonzepte am Beispiel mündiger digitaler Geomediennutzung in der Lehrkräftebildung im März 2021 von Melanie Lauffenburger und Magdalena Liebe entwickelt.

Bei Fragen und/oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter: lauffenburger@geo.uni-frankfurt.de.

🕐 Bearbeitungszeit:

  • ca. 90 min

👁‍ Inhalte der Lerneinheit

📂 Materialien

🗺 digitale Geomedien

🏁 Lernergebnisse

Nach Abschluss der Lerneinheit können Sie…

  • formale Partizipation definieren und ihre charakteristischen Eigenschaften benennen sowie Vor- und Nachteile aufzeigen
  • formale Partizipation von informeller Partizipation abgrenzen und Beispiele kriterienorientiert vergleichen
  • das Bürger*innenbeteiligungspotenzial am Projekt “Frankfurt Nordwest” analysieren und die Rolle digitaler Geomedien reflektieren

Formale vs. informelle Partizipation

„Die Beteiligung von Bürgern und der Öffentlichkeit insgesamt ist institutioneller Bestandteil einer jeden demokratisch legitimierten Stadtplanung – oder sollte es zumindest sein“ (Streich, 2011). In Deutschland, und in vielen europäischen Nachbarländern, ist Bürger*innenbeteiligung in bestimmten Prozessen gesetzlich vorgeschrieben. So verpflichten in räumlichen Planungsprozessen das § 3 Baugesetzbuch sowie die Bauleitplanung und Raumordnungsverfahren zur Beteiligung von Bürger*innen. Diese im Allgemeinen als formale Partizipation beschriebene Art der Bürger*innenbeteiligung zeichnet sich durch eine Vorgabe der Beteiligungsverfahren selbst sowie des Beteiligungszeitpunktes aus. Charakteristisch ist zudem die top-down-Initiierung der Verfahren durch die zuständigen Behörden oder Institutionen. Im Gegensatz dazu beruht die informelle Partizipation auf dem Interesse der Bürger*innen, an Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen sowie der Gestaltung des öffentlichen Raumes und Lebens teilzuhaben. Informelle Partizipationsverfahren werden in der Regel von Bürger*innen selbst bottom-up initiiert und können sowohl one-way als auch dialogorientiert ausgerichtet sein.

📰 Basislektüre

📚 Hungry Minds

courses/studierende/l/s-fachdidaktik-parti-digi/lerneinheit/le06.1617800081.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/04/07 14:54 von melauf