M06-1: Bürger*innenbeteiligung an räumlichen Planungsprozessen
Die Stadt- und Raumplanung bietet zwei zentrale Ansätze zur Bürger*innenbeteiligung. Bei den formalen Verfahren ist vorab festgelegt, wann sich Bürger*innen zu Planungsvorhaben äußern können, da die Bürger*innenpartizipation fest in den Planungsprozess integriert ist. Dies findet sowohl auf kommunaler-, regionaler-, als auch auf Landesebene mittlerweile häufig Anwendung. Bürger*innen können sich umfassend über Planungen informieren und Bedenken und eigene Vorschläge über Formulare, die meist auch online auszufüllen sind, einreichen. Allerdings ist die Beteiligung bei formalen Verfahren nicht besonders groß, was nicht zuletzt damit zusammenhängt, dass diese Partizipationsmöglichkeiten erst relativ spät im Planungsprozess stattfinden und die Chancen die Planung zu beeinflussen somit entsprechend gering sind (Märker & Wehner, 2008).
Bei den informellen Beteiligungsverfahren hingegen liegt der Fokus auf der inhaltlichen Beteiligung der Bürger*innen, so dass der Zeitpunkt und die genaue Art und Weise der Beteiligung weniger vorgegeben werden. Meistens finden solche Partizipationsmöglichkeiten Ausdruck in Form von Kommentaren zu oder Bewertungen von Planungsvorhaben oder -ideen innerhalb eines Forums oder eines interaktiven Dokuments. Bürger*innen können außerdem häufig auch eigene Planungsalternativen vorschlagen und sind somit direkter in die Entwicklung sowie Ausgestaltung von Planungsvorhaben miteinbezogen.